Satzung und Formalia
Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen stellt einen institutionalisierten Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die im Bereich zoonotischer Infektionskrankheiten forschen, dar. Am 16.09.2009 wurde die Satzung vom vorläufigen internen Beirat verabschiedet. Diese Satzung ist nicht im vereinsrechtlichen Sinne, sondern als ein Grundsatzpapier der Zoonosenplattform zu verstehen.
Auf der Sitzung vom 10. September 2012 wurde die aktuelle Version der Satzung verabschiedet.
Die aktuelle Fassung der Satzung und ihrer Anlagen steht hier zum Download für Sie bereit.
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Informationen zu Projekten und zum Projektantragsverfahren finden Sie auf den folgenden Seiten zu Projekten.
Satzung
Nationale Forschungsplattform
für Zoonosen
§1 Name
Nationale
Forschungsplattform für Zoonosen
Geschäftsstelle, Standort
BERLIN
c/o TMF e.V. – Technologie- und Methodenplattform für die
vernetzte medizinische Forschung
Neustädtische Kirchstraße
6
10117 Berlin
Tel.: 030 - 310 119 70
Fax: 030 - 310 110 99
Internet:
www.tmf-ev.de
Geschäftsstelle,
Standort MÜNSTER
c/o Institut für Molekulare Virologie (IMV)
Zentrum für Molekularbiologie der Entzündung (ZMBE)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Von-Esmarch-Str. 56
48149 Münster
Tel.:0251 - 835 30 11
Fax:0251 - 835 77 93
Internet: http://zmbe.uni-muenster.de
Geschäftsstelle,
Standort GREIFSWALD-INSEL RIEMS
c/o Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Institut für Neue und Neuartige Tierseuchenerreger (INNT)
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel Riems
Tel.: 038351 - 7145
Fax: 038351 -
7194
Internet: www.fli.bund.de
Zentrale Kontaktadresse:
E-Mail: info@zoonosen.net
Internet: www.zoonosen.net
Postadresse: siehe Standort Berlin
§2 Definition und Ziele der
Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen
(1) Die Nationale
Forschungsplattform für Zoonosen (im Folgenden Zoonosenplattform genannt) ist
ein institutionalisierter, durch diese Satzung gebundener Zusammenschluss von
Forscherinnen und Forschern universitärer und außeruniversitärer
Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet der zoonotischen Infektionskrankheiten
in ganz Deutschland.
(2) Ziele
der Zoonosenplattform sind:
- Unterstützung
der Zoonosenforschung in Deutschland
- Förderung
der breiten horizontalen Vernetzung von Human- und Veterinärmedizin („One
Health Initiative“) in den unterschiedlichen Forschungseinrichtungen in
Deutschland unter verstärkter Einbeziehung der klinischen Infektiologie.
- Kommunikation
zwischen den auf dem Gebiet der Zoonosenforschung arbeitenden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und der interessierten Öffentlichkeit
sowie der Politik.
- Registrierung,
Harmonisierung und Standardisierung der vorhandenen Ressourcen
- Gezielte
Nachwuchsförderung im Bereich Zoonosenforschung
- Internationale
Vernetzung der Zoonosenforschung
(3) Diese
Ziele sollen erreicht werden durch:
- Organisation
und Durchführung von Veranstaltungen, die der Kontaktpflege, dem
Erfahrungsaustausch und als Diskussionsforum dienen
- Aufbau
und Erhalt von Entscheidungsgremien in der Zoonosenplattform
- Einrichtung,
Pflege und Ausbau geeigneter Infrastrukturen für den Betrieb der
Zoonosenplattform (beispielsweise Website und Datenbankinternetportal)
- Unterstützung
und Beratung der Wissenschaftler/innen zu aktuellen nationalen und
internationalen Forschungsförderangeboten
- Information
für die und Kommunikation mit der Fachwelt, der allgemeinen Öffentlichkeit und
Vertretern der Politik
- Einbindung
und Berücksichtigung der spezifischen Belange des wissenschaftlichen
Nachwuchses
- Initiierung
und Durchführung von innovativen und interaktiven Pilotprojekten bzw.
Querschnittsprojekten. Unterstützung und Begleitung zusätzlicher
Förderaktivitäten
- Anbahnung
und Aufbau internationaler Partnerschaften
§3 Organisation der
Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen
Die Organe der
Zoonosenplattform sind das Plenum aller Mitglieder, der interne Beirat, der
externe wissenschaftliche Beirat sowie die Geschäftsstelle an drei Standorten.
1.
Plenum
a) Aufgaben
Das Plenum diskutiert den Forschungsbedarf im
Bereich der zoonotischen Infektionsforschung und wählt den internen Beirat. Bei
der Wahl sind alle Mitglieder vorschlags-, stimm- und wahlberechtigt.
b) Zusammensetzung
Das Plenum setzt sich zusammen aus allen
Mitgliedern der Zoonosenplattform.
c) Aufnahme ins Plenum der Zoonosenplattform
Alle registrierten Mitglieder der Zoonosenplattform
sind Mitglieder des Plenums.
d) Arbeitsweise
Das Plenum tritt mindestens einmal jährlich
zusammen, in der Regel im Rahmen des jährlichen Symposiums der Zoonosenplattform.
Für die Einberufung ist die Geschäftsstelle der Zoonosenplattform
verantwortlich. Mitglieder des Plenums können jederzeit Vorschläge zu
Tagesordnungs- und Abstimmungspunkten für die jährlichen Treffen bei der Geschäftsstelle einreichen.
2.
Interner Beirat
a) Aufgaben
Der interne Beirat
vertritt die Zoonosenplattform nach außen. Er führt gemeinsam mit der
Geschäftsstelle die laufenden Geschäfte, nimmt übergeordnete Aufgaben der
Leitung und Steuerung wahr und trifft alle wissenschaftsrelevanten
Entscheidungen der Zoonosenplattform.
b) Zusammensetzung
Der interne Beirat besteht aus 15 gleichberechtigten
Mitgliedern:
- mindestens 6 Vertreter/innen der
BMBF-geförderten Zoonosenverbünde,
- mindestens 1 Vertreter BMELV- oder
BMG-geförderter Projekte zum Thema Zoonosen,
- 5 weitere vom Plenum
vorgeschlagene Mitglieder der Zoonosenplattform die die Wissenschaftsbereiche
Humanmedizin, Tiermedizin und Infektionsbiologie mit den Fachrichtungen
Virologie, Bakteriologie, Mykologie, Parasitologie, Epidemiologie, Public
Health, klinische Infektiologie, Infrastruktur- und Methodenwissenschaften und
andere relevante Fachrichtungen abdecken sollten,
- 3 Standortleiter der
Geschäftsstelle (ständige Mitglieder).
Darüber hinaus nehmen namentlich benannte Vertreter/-innen
der Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF), Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und Gesundheit (BMG) sowie des
Projektträgers Gesundheitsforschung im DLR ohne Stimmrecht teil.
c) Wahlen zum internen Beirat
Die Wahl zum internen Beirat erfolgt jährlich im
Plenum der Zoonosenplattform im Rahmen des Zoonosen-Symposiums. Die Wahl der
Beiratsmitglieder erfolgt auf ein Jahr; eine Wiederwahl ist unbegrenzt möglich.
Die Wahlen erfolgen in drei getrennten Wahlgängen:
- für 6 Beiräte aus den aktuell vom
BMBF geförderten Zoonosenverbünden,
- für 1 Beirat aus den aktuell vom BMELV
oder BMG geförderten Zoonosenprojekten,
- für die 5 weiteren Beiräte.
Alle
Kandidat(inn)en sollen sich den Wahlberechtigten mit einer Zuordnung zu den
geforderten Kompetenzfeldern gemäß § 3.2.b iii) vorstellen.
Für die Durchführung der Wahlen ist die Geschäftsstelle der
Zoonosenplattform verantwortlich.
d) Arbeitsweise
Der interne Beirat tagt 4-5 mal jährlich.
Zusätzliche Abstimmungen per E-Mail, Telefon- oder Webkonferenz sind möglich.
Für die Einberufung, Ausrichtung und Protokollierung ist die Geschäftsstelle
der Zoonosenplattform verantwortlich.
e) externe Teilnehmer auf Sitzungen des internen
Beirats
Personen, die als externe Teilnehmer an Sitzungen
des internen Beirats teilnehmen möchten, müssen dies fristgerecht bei der
Geschäftsstelle beantragen. Über den Antrag entscheidet der interne Beirat.
3. Externer
Wissenschaftlicher Beirat und Kreis der Förderer
a) Aufgaben
Der externe Beirat unterstützt und berät die Zoonosenplattform
in ihrer wissenschaftlichen Arbeit und in ihrer strategischen Ausrichtung. Weiterhinwirkt
er an der fachlichen Begutachtung der von der Zoonosenplattform auszuschreibenden
Pilot- und Querschnittsprojekte im Rahmen des jeweiligen Begutachtungsverfahrens
mit. Details regelt die in der Anlage 2 befindliche Geschäftsordnung zum
Projektantragsverfahren.
b) Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus maximal 17 Mitgliedern:
- 9 wissenschaftliche Mitglieder,
- 4 Mitglieder kraft Amtes: je 1 Vertreter der Ressortforschungs-Einrichtungen
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Friedrich-Loeffler-Institut (FLI),
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Robert
Koch-Institut (RKI) (Delegierte der Leitungsebene),
- 4 ständige, nicht stimmberechtigte Vertreter/innen
der Ministerien BMBF, BMG und BMELV (Fachreferate) sowie des mit der Förderadministration beauftragten Projektträgers.
c) Bestellung des externen Beirats
Die Beiratsmitglieder werden in Abstimmung mit dem
BMBF, BMELV, BMG und dem Projektträger durch die Geschäftsstelle für einen
Zeitraum von zwei Jahren bestellt.
d) Rolle der Mitglieder des externen
wissenschaftlichen Beirats und der Förderer
Alle Mitglieder des externen wissenschaftlichen
Beirats und die Förderer erhalten Gaststatus in der Zoonosenplattform. Bei Erfüllen
der Mitgliedschaftskriterien kann auf Antrag der Mitgliedsstatus erteilt
werden.
e) Arbeitsweise
Der externe Beirat tagt in der Regel ein- bis
zweimal jährlich, im Frühjahr sowie im Herbst im Rahmen des Zoonosen-Symposiums.
4. Geschäftsstelle
Die
Geschäftsstelle führt gemeinsam mit dem internen Beirat die laufenden
Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten der Zoonosenplattform und setzt die
Ziele nach §2 um. Sie ist die Ansprechpartnerin für Mitglieder der Zoonosenplattform
bei organisatorischen Fragen.
Die Geschäftsstelle wird
durch ein Leitungsgremium aus den drei Standortleitern geführt. Die drei
Standorte der Geschäftsstelle repräsentieren die universitäre Forschung,
Ressortforschung und die Expertise im infrastrukturellen und organisatorischen
Bereich sowie die verschiedenen Fachrichtungen (Humanmedizin und
Veterinärmedizin) der Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen.
§4 Mitgliedschaft
a) Voraussetzungen
für eine Mitgliedschaft
Mitglieder der Zoonosenplattform können alle durch öffentliche Gelder
geförderten Wissenschaftler/innen werden, die sich mit der Zoonosenforschung
befassen, und / oder deren Forschungsvorhaben zu Zoonosen im Vorfeld einer unabhängigen
wissenschaftlichen Begutachtung unterzogen wurden. Weiterhin erhalten
Mitgliedsstatus jene Wissenschaftler/innen, die in den vergangenen drei Jahren
(zum Zeitpunkt des Antrags auf Mitgliedschaft) in peer-reviewten Fachzeitschriften
zu Fragestellungen aus dem Bereich der Zoonosenforschung publiziert haben.
b) Beantragung
der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird wirksam durch die Registrierung über das
entsprechende Formular (s. Anlage 1) und gilt bis auf Widerruf. Die
Registrierung dient der Legitimierung des Plenums und der Nachvollziehbarkeit
der Aktivitäten der Mitglieder in der Zoonosenforschung. Die Geschäftsstelle
ist berechtigt, die Angaben bei der Registrierung zu überprüfen.
c) Mitwirkungsrechte
und Pflichten der Mitglieder
Registrierte
Mitglieder der Zoonosenplattform sind berechtigt, am Plenum teilzunehmen und
die in §3 geregelten Rechte des Plenums auszuüben. Darüber hinaus sind alle
Mitglieder berechtigt, Projektanträge für Pilot- und Querschnittsprojekte zu
stellen.
Jedes Mitglied kann auf Antrag Zugang zum
internen Bereich der Website der Zoonosenplattform erhalten und kann dort den
anderen Mitgliedern sowie im externen Bereich der interessierten
Öffentlichkeit sein Projekt vorstellen.
Jedes Mitglied erhält ein persönliches, passwort-geschützes
Profil im Datenbankinternetportal. Die Mitglieder werden gebeten, die Daten in
ihrem Profil zu pflegen.
Jedes Mitglied wird in den Verteiler der
Zoonosenplattform aufgenommen und wird von der Geschäftsstelle über Aktivitäten
und Veranstaltungen der Zoonosenplattform informiert. Insbesondere erhält es
die Einladungen zum Plenum der Zoonosenplattform.
Durch die Mitgliedschaft entstehen keine
rechtlichen und finanziellen Pflichten.
d) Ausschluss von der
Mitgliedschaft
Auf Antrag eines Dritten kann ein Mitglied
bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes den Mitgliedsstatus verlieren. Über
einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss entscheidet der interne Beirat.
e) Pflege
der Mitgliederdaten und der Profildaten im Datenbankinternetportal
Durch die Geschäftsstelle erfolgt regelmäßig
(bspw. im Rahmen von Veranstaltungen) die Abfrage aktualisierter Daten zur
Datenpflege. Mit Zustimmung der Mitglieder kann eine Änderung der persönlichen
Daten im Datenbankinternetportal von einem Mitarbeiter der Geschäftsstelle
vorgenommen werden.
f) Mitgliedschaftsstatus
Grundsätzlich wird jedes Mitglied gebeten,
Änderungen der Kontaktdaten oder Voraussetzungen zur Mitgliedschaft an die
Geschäftsstelle mitzuteilen. Erhält die Geschäftsstelle davon Kenntnis, dass wesentliche
Voraussetzungen eines Mitglieds für die Mitgliedschaft innerhalb der
Zoonosenplattform nicht mehr erfüllt werden, ist die Geschäftsstelle
berechtigt, den Mitgliedsstatus in den Gaststatus zu ändern. Ist ein Mitglied
aufgrund veralteter Kontaktdaten für die Zoonosenplattform nicht mehr
erreichbar, ist die Geschäftsstelle ebenfalls berechtigt, die Mitgliedschaft
nach angemessener Zeit (in der Regel 2 Jahre nach dem letzten Kontakt) in den
Gaststatus zu überführen. Die Beurteilung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
§5 Gaststatus
a) Voraussetzungen für einen Gaststatus bei der
Zoonosenplattform
Ein
Gaststatus kann grundsätzlich allen interessierten Personen eingeräumt werden. Auch
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an überwiegend kommerziell
orientierten Forschungseinrichtungen arbeiten und daher von einer
Mitgliedschaft ausgeschlossen sind,
können einen solchen Gaststatus beantragen.
b) Beantragung und Genehmigung eines Gaststatus
Der Antrag auf einen Gaststatus ist an die
Geschäftsstelle der Zoonosenplattform zu richten. Den Antrag prüft die
Geschäftsstelle und entscheidet im Einzelfall und nach Ermessen.
c) Mitwirkungsrechte und Pflichten der Gäste
Gäste
haben kein aktives oder passives Wahlrecht innerhalb der Zoonosenplattform. Gäste
haben kein Antragsrecht für Pilot- und Querschnittsprojekte. Gäste können sich
jedoch als Kooperationspartner an solchen Projekten beteiligen.
Gäste erhalten lesenden Zugriff auf den internen Webbereich der Zoonosenplattform
und werden in den E-Mail-Verteiler der Zoonosenplattform aufgenommen und somit
über deren Aktivitäten informiert.
Darüber hinaus entstehen für Gäste keine weiterreichenden
Rechte oder Pflichten.
§6 Inkrafttreten,
Satzungsänderungen
Diese Satzung tritt mit ihrer Verabschiedung durch den internen
Beirat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie kann jederzeit durch Beschluss des internen
Beirats verändert werden. Änderungen müssen dem Plenum zeitnah zur Kenntnis
gegeben werden.
§7 Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Satzung per Beschluss oder faktisch
unwirksam werden, behalten die restlichen Bestimmungen dieser Satzung Geltung.
Die sich aus dem Zuwendungsbescheid und den
Nebenbestimmungen des BMBF für die Zuwendungsempfänger im Rahmen des
Förderprojekts „Zoonosenplattform“ ergebenden Rechte und Pflichten bleiben von
den Bestimmungen dieser Satzung unberührt.
Anlage 1: Formblatt zur Registrierung der Mitgliedschaft inder Nationalen Forschungsplattform für Zoonosen
Anlage 2: Geschäftsordnung zum Projektantragsverfahren
Anlage 2
Verfahren zur Vergabe und
Betreuung von Pilot-Projekten und verbundübergreifenden Projekten
Präambel
Die Nationale Forschungsplattform für Zoonosen ist ein Informations- und
Servicenetzwerk für alle in Deutschland aktiven Forschungsgruppen im Bereich
der Zoonosen. Ihr Ziel ist es, schnell funktionsfähige, flexible und
nachhaltige Lösungen für die Erforschung, Prävention und Bekämpfung von
zoonotischen Infektionskrankheiten zu entwickeln und gemeinsam mit den
entsprechenden Institutionen umzusetzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Zoonosenplattform
wissenschaftliche und infrastrukturelle Arbeiten im Bereich der
Zoonosenforschung. Diese sollen einen Anreiz zu intensiver
Forschungsvernetzung und –kooperation zwischen Human- und Veterinärmedizin
einerseits und Universitäten und Bundesinstituten andererseits bieten.
Unter dem Dach der Zoonosenplattform wird eine Forschungsagenda mit
Themenbereichen, die aus ihrer Sicht besonders förderwürdig sind, erarbeitet
und regelmäßig aktualisiert. Die Auswahl der Pilot- und Querschnittsprojekte
orientiert sich vorrangig an der jeweils aktuellen Fassung der
Forschungsagenda.
Die Vergabe und Verwaltung von Pilot-Projekten und verbundübergreifenden
Projekten im Rahmen der Zoonosenplattform obliegt gemäß der Anlage zum Zuwendungsbescheid
des BMBF, Förderkennzeichen 01KI1203 vom 21.06.2012, der Geschäftsstelle am
Standort Berlin. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen eigener Zuwendungen
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)/Projektträger
Gesundheitsforschung im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., bzw.
bei thematisch geeigneten Projekten vom Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
oder dem Bundesministerium für Gesundheit bewilligt.
Antragsberechtigung
Alle Mitglieder der Zoonosenplattform sind berechtigt, Projektanträge zu
stellen und Mitantragsteller zu sein. Personen mit Gaststatus sind berechtigt,
sich als Kooperationspartner an Projekten zu beteiligen. Der interne Beirat ist
berechtigt, Projekte zu initiieren. Anträge können grundsätzlich jederzeit
gestellt werden.
Zuwendungen können nur innerhalb Deutschlands gewährt werden.
Art
der Projekte
Es werden zwei verschiedene Projektarten unterschieden: Pilotprojekte
und verbundübergreifende Projekte (Querschnittsprojekte). Das Antragsverfahren
für beide Projektarten ist identisch.
Pilotprojekte sind abgrenzbare Einzelvorhaben mit einem definierten
Finanzrahmen. Die Projektdauer soll in der Regel zwölf Monate nicht
übersteigen. Sie sollen eine Anschubfinanzierung für darauf aufbauende
Forschungsvorhaben der Antragsteller darstellen.
Querschnittsprojekte sind verbundübergreifende Projekte mit definiertem
Finanzrahmen, die an mindestens zwei Forschungsstandorten in Deutschland
durchgeführt werden. Sie sollen Strukturen aufbauen, die spätestens im
Anschluss an die Förderphase für mehr als nur die antragstellenden
Forschungsnetzwerke nutzbar sind und allen Zoonosenforschern in Deutschland zur
Verfügung gestellt werden sollen. Die Projektdauer soll 24 Monate nicht überschreiten.
Antragsverfahren
Die Beantragung von Projektmitteln erfolgt im Rahmen des im Folgenden
beschriebenen Verfahrens.
1.
Einreichen des Projektantrages bei
der Geschäftsstelle Standort Berlin
Projektanträge sind bis spätestens 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung
des internen Beirats bei der Geschäftsstelle der Nationalen Forschungsplattform
für Zoonosen Standort Berlin einzureichen. Eine Einreichung in elektronischer Form ist zulässig.
Zur besseren Vergleichbarkeit und Beurteilung von eingereichten Projektvorschlägen
sind die Antragsunterlagen der Zoonosenplattform standardisiert. Eine
entsprechende Vorlage erhalten Sie bei der Geschäftsstelle oder auf der
Internetseite www.zoonosen.net.
Im Projektantrag soll das geplante Vorgehen detailliert beschrieben werden.
In diesem sind die zu behandelnde Fragestellung, der wissenschaftliche Neuwert,
der Mehrwert für die Zoonosenforschung sowie die Vernetzung zwischen Human- und
Veterinärmedizin sowie universitärer und außeruniversitärer Forschung
darzulegen. Der Umfang ist auf zehn Seiten beschränkt (ohne Anlagen).
Die Geschäftsstelle prüft die Unterlagen auf formale Korrektheit und
versendet sie an die Mitglieder des internen Beirats. Falls die Formalia nicht
eingehalten sind, erhält der Antragsteller Gelegenheit, kurzfristig die
entsprechenden Unterlagen nachzureichen. Die Geschäftsstelle ist berechtigt,
formal unkorrekte Anträge zurückzuweisen. Die Entscheidung erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Die Behandlung der Anträge im internen Beirat erfolgt chronologisch in
der Reihenfolge ihres Eingangs bei der Geschäftsstelle.
2.
Initiale Bewertung durch den
internen Beirat
Der/die Antragsteller/in wird von der
Geschäftsstelle mit angemessener Frist zu einer Sitzung des internen Beirats
eingeladen. Dort stellt der/die Antragsteller/in oder ein(e) benannte(r)
Vertreter(in) den Projektantrag vor. Vertreter der fördernden Ministerien und
der Förderer sind ausdrücklich zu dieser Bewertung eingeladen.
Die Mitglieder
des internen Beirats diskutieren und bewerten den Antrag anhand der folgenden
Kriterien:
- Expertise der Antragsteller,
- wissenschaftlicher Neuwert und
Originalität,
- Realisierbarkeit des Vorhabens,
- Mehrwert für die
Zoonosenforschung,
- Zeit- und Finanzrahmen und
- Vernetzung zwischen verschiedenen
Forschungseinrichtungen sowie Human- und Veterinärmedizin.
Nach inhaltlicher und formaler Prüfung des Projektantrages kann der
interne Beirat wie folgt entscheiden:
a) Der Projektantrag wird grundsätzlich positiv
bewertet und in die externe fachliche Begutachtung gegeben.
b) Der/die Antragsteller/in wird aufgefordert,
die empfohlenen Projektmodifikationen einzuarbeiten und den Antrag erneut
vorzulegen.
c) Der Projektantrag wird abgelehnt.
Die Weiterleitung eines Projektantragswird
im internen Beirat mit einfacher Mehrheit beschlossen bzw. abgelehnt.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des internen Beirats, sofern sie nicht
befangen sind.
Befangenheit
Sind Mitglieder des internen Beirats befangen, haben sie während der
Diskussion und der Abstimmung über den Antrag den Raum zu verlassen.
Befangenheit ist gegeben, wenn ein Mitglied des internen Beirats
finanziell oder inhaltlich an dem geplanten Projekt beteiligt ist oder das
Mitglied in demselben Institut oder derselben Arbeitsgruppe wie der/die
Antragsteller/in beschäftigt ist. Die Mitglieder des internen Beirats sind
darüber hinaus aufgefordert, enge Kooperation mit dem/der Antragsteller/in in
thematisch ähnlichen Projekten oder Konkurrenz wahrheitsgemäß anzumelden und
ggf. Befangenheit festzustellen. Allein die Beschäftigung in derselben
übergeordneten Institution ist kein Anlass für Befangenheit.
3. Externe
fachliche Begutachtung
Die inhaltliche Bewertung des Antrages geschieht in einer externen
fachlichen Begutachtung unter Einbeziehung von Mitgliedern des externen Beirats
nach transparenten Kriterien. Die Begutachtung wird von der Geschäftsstelle in
Abstimmung mit dem fördernden Ministerium bzw. dessen benanntem Projektträger
organisiert.
Der externe Beirat sichert die Qualität der Entscheidungen auf Grundlage
seiner fachlichen Expertise und des für die Beurteilung notwendigen Überblicks.
Dabei wird streng darauf geachtet, dass Befangenheiten durch Kooperation oder
Konkurrenz vermieden werden.
Im Falle einer positiven fachlichen Begutachtung wird der Antrag zur
abschließenden Prüfung an das fördernde Ministerium weitergeleitet.
Bei negativer fachlicher Begutachtung wird der Antrag an den internen
Beirat zurück verwiesen.
4. Abschließende
Prüfung durch den Projektträger/die fördernden Ministerien
Für die abschließende Förderentscheidung reicht die Geschäftsstelle die
Antragsunterlagen, das Protokoll der initialen Bewertung durch den internen
Beirat, das Protokoll der Begutachtung bzw. die schriftlichen fachlichen
Stellungnahmen der externen Gutachter an das fördernden Ministerium, bzw. dessen
benannten Projektträger weiter. Der notwendige Formantrag wird vom/von der
Antragssteller/in selbst ausgefüllt und eingereicht.
Eine verbindliche Förderzusage kann erst
nach abschließender Prüfung der Unterlagen durch den jeweiligen
Projektträger/das jeweils fördernde Ministerium erteilt werden. Die Förderung
erfolgt im Rahmen eines Zuwendungsbescheids, der direkt vom fördernden
Ministerium bzw. dessen Projektträger an den Projektkoordinator/die
Projektkoordinatorin ausgestellt wird.
5. Folgeanträge
Folgeanträge sind grundsätzlich zulässig. Jedoch können sie aufgrund der
Projektartenbeschreibung nur als Querschnittsprojekte gestellt werden.
Folgeanträge sind in ihrem Antragsverfahren wie Neuanträge zu behandeln.
Betreuung
der Projekte
Um eine möglichst umfassende Projektbetreuung durch die
Zoonosenplattform zu gewährleisten, werden die Projektkoordinatoren gebeten,
die jeweiligen Zuwendungsbescheide der Geschäftsstelle am Standort Berlin
zukommen lassen.
1. Umwidmungs-
und Änderungsanträge
Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen zu Änderungsanträgen, wenn
hierdurch Finanzmittel zwischen Teilprojekten umgewidmet werden sollen oder
eine Änderung der Laufzeit beantragt wird, sind über die Geschäftsstelle der
Zoonosenplattform zusammen mit einer Stellungnahme der Geschäftsstelle an das
fördernde Ministerium bzw. dessen Projektträger zu richten.
Andere Anträge (Änderungen bei Positionen des Finanzierungsplans
innerhalb der einzelnen Teilprojekte, Mittelverschiebungen zwischen
Haushaltsjahren) sowie Zahlungsanforderungen sind von jeder Einrichtung direkt
an das fördernde Ministerium bzw. dessen Projektträger zu richten.
2. Berichtspflicht
Die Projektkoordinatoren der Pilot- und Querschnittsprojekte werden
gebeten, in regelmäßigen Abständen auf Sitzungen des internen Beirats den
Projektfortschritt in Form von Zwischen- und Abschlussberichten vorzustellen.
Dies ermöglicht der Zoonosenplattform einen Überblick über den Fortschritt in
den geförderten Projekten. Dem internen Beirat wird ein Kommentierungs- und Empfehlungsrecht
zum Projektverlauf eingeräumt. Darüber hinaus können die im Rahmen der
Sitzungen erstellten Protokolle als Stellungnahme für die schriftlich an den
Förderer zu erstellenden Zwischen- und Abschlussberichte verwendet werden. Auf
Wunsch der Förderer sind schriftliche Verwendungsnachweise und Sachberichte,
die an den Förderer geschickt werden, fristgerecht im Vorfeld an die
Geschäftsstelle zu senden, damit dieser ermöglicht wird, sich einen Überblick
über die zeit- und sachgerechten Verwendung der für die Pilot- und
Querschnittsprojekte insgesamt bewilligten Finanzmittel zu verschaffen.